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Wer hat ein Recht auf einen Internationalen Domainnamen?

À-priori haben nur die Kantone und Gemeinden anrecht auf ihren entsprechenden Namen, also zh.ch für den Kanton und zürich.ch für die Stadt/Gemeinde. Bei den übrigen führt der Registrator Switch keine juristische Überprüfung durch und es gilt "dr Ender isch dr Schnäller". Spätere Gerichtsverfahren sind natürlich immer möglich.

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Aktualisiert: 21.12.05
 
 

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